Zahnheilkunde von A-Z
Hier finden Sie einige Links zu hilfreichen und verständlichen weiterführenden Informationen:
→ Patientenratgeber Zahnmedizin von A-Z der Dt. Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin
→ Medizinische Infos der KZBV (Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung)
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Und hier finden See die Erklärung einiger wichtiger Begriffe aus unserer Behandlungspraxis:
Allergiker-Aufklärung
Vor einer Standardversorgung mit Nicht-Edelmetallen klären wir mit dem Patienten zuerst die Allergieproblematik ab. Im Allergiefall, z.B. bei Nickelallergie, bieten wir eine entprechende Versorgung mit Keramik, Zirkonoxid oder Gold als sinnvolle aber höherwertige Alternative.
Airflow
Air-Flow ist eine sehr wirkungsvolle zahnärztliche Maßnahme für schonende Zahnreinigung - die nicht nur kosmetischen Zwecken, sondern im Rahmen der → Prophylaxe auch der Zahngesundheit dient. Hässliche Verfärbungen, aber auch Bakterienbeläge, die zu Zahnfleischerkrankungen führen können, werden bei der Air-Flow-Behandlung mit einem Gemisch aus Luft und Natriumbikarbonat und einem Wasserstrahl auf schmerzlose und schonende Weise entfernt. Mit dem Air-Flow kann Ihr Zahnarzt speziell auch die Stellen reinigen, die mit der normalen Zahnpflege nicht erreicht werden.
Im Anschluss werden die Zahnoberflächen poliert, damit sich Bakterien nicht so schnell wieder ansetzen können.
Amalgamsanierung
Nach einer Stellungnahme des Bundesgesundheitsinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in Deutschland wird die Verarbeitung von Amalgam eingeschränkt (gültig ab 01.07.95). In der Gebrauchs- und Fachinformation für Zahnärzte in Deutschland heißt es:
".... Aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes soll die Zahl der Amalgamfüllungen für den einzelnen Patienten so gering wie möglich sein, da jede Amalgamfüllung zur Quecksilberbelastung des Menschen beiträgt..."
Einschränkungen für Amalgamfüllungen gelten insbesondere bei:
- nachgewiesener Amalgamallergie
- Nierenerkrankungen
- Schwangerschaft und Stillzeit (Belastung des Neugeborenen)
- Kinder unter 6 Jahren – außerhalb des kaudrucktragenden Seitenzahnbereiches
- nicht unter Kronen oder wenn z.B. Kronen oder Prothesen aus "Metall" in unmittelbarer Nähe sind (Nachbarzahn, Gegenzahn).
"....Da sich Amalgam im Organismus anreichern kann, auf Grund erhöhter Belastung biologische Veränderungen entstehen, die insbesondere in Sorge um die nachfolgende Generation zur Verhütung gesundheitlicher Risiken vermieden werden müssen..."
Das bedeutet aus unserer Sicht für Ihre Zahnärztliche Behandlung:
Durch die Stellungnahme besteht der begründete Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch Quecksilber. Heute existieren ungefährliche Alternativen wie z.B. Kunststoff, Keramik oder Goldlegierungen. Diese Alternativen sind jedoch kostenintensiver und stehen deshalb nicht als Kassenleistung zur Verfügung. Bei der Abklärung des individuellen Kostenzuschusses Ihrer Krankenkasse für amalgamfreie Versorgung sind wir Ihnen gerne behilflich. Zur Zeit gibt es noch keine geeigneten Rahmenbedingungen, die eine alternative Versorgung der Patienten ermöglichen.
Sofern alte Amalgamfüllungen bei Ihnen entfernt werden müssen, können wir Sie vor "Bohrstaub" und Dämpfen mit geeigneten Maßnahmen schützen und soweit erforderlich auch die Quecksilberausleitung unterstützen.
CEREC - computergesteuerte keramische Rekonstruktion (auch als CAD/CAM bekannt)
CEREC (CEramic REConstruction) ist die Abkürzung für computergesteuerte vollkeramische Restauration geschäditger Zähne. Sie wird vor allem für den Front- und Seitenzahnbereich genutzt, u.a. aus ästhetischen Gründen. Die Vorteile: die CEREC-Behandlung ist minimalinvasiv, d.h. gesunde Zahnsubstanz wird weitestgehend geschont. Zudem können mit CEREC maßgefertigte Kronen, Teilkronen, Inlays, Onlays und Veneers aus zahnfarbener Keramik in der Regel in einer einzigen Sitzung in der Praxis hergestellt und dem Patienten eingesetzt werden. Die oft unangenehme Abdruckname mit Silikonmasse entfällt ebenso wie die Notwendigkeit von Provisorien. Darüber hinaus ist CEREC-Keramik sehr gut körperverträglich, geschmacksneutral und liefert ästhetisch sehr befriedigende Ergebnisse.
Eigenanteile Zahnersatz (Stand 2013)
Wann brauchen Sie keine Eigenanteile für die Regelversorgung zu bezahlen?
- Wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen nicht höher sind als 1.050.- Euro für Alleinstehende, 1.443,75 Euro mit einem Angehörigen, und 262,50 Euro für jeden weiteren Angehörigen (Stand 2013).
- Wenn Sie in einem Alten- oder Pflegeheim wohnen und die Heimkosten ein Sozialhilfeträger oder die Kreigsopferfürsorge übernimmt.
- Wenn Sie laufende Hilfe zum Lebensunterhalt, ALG II, Kriegsopferfürsorger, Ausbildungsförderung (BAföG etc.) oder Grundsicherungsleistungen erhalten.
Sind Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen höher, kann dennoch eine teilweise Befreiung von den Zahnersatzkosten möglich sein - in Abhängigkeit von Ihrer individuellen Belastungsgrenze. Gerne berechnen wir Ihren Eigenanteil.
Hinweis: Sollten Sie eine Arbeit außerhalb der Regelversorgung wählen, entstehen selbstverständlich Kosten. In diesem Fall erhalten Sie von uns zuerst einen Kostenvoranschlag, in dem wir Sie auch über Ihren Eigenanteil informieren.
Wichtig: Der Krankenkassen-Festzuschuss für den Zahnersatz erhöht sich um bis zu 30 Prozent, wenn Sie die regelmäßigen zahnärztlichen Untersuchungen in Ihrem → Zahnbonusheft nachweisen!
Fissurenversiegelung: siehe Zahnversiegelung
Veneers
Veneers sind sehr natürlich wirkende, lichtdurchlässige, hauchdünne Verblendschalen aus zahnfarbener Keramik, die verwendet werden, um einzelne oder auch mehrere Zähne optisch zu verschönern. Mehr unter → Ästhetische Zahnheilkunde / Veneers
Zahnbonusheft
Ihre Krankenkasse bezahlt einen Festzuschuss von 50 % auf die sogenannte Regelversorgung (zahnärztliche Grundversorgung). Als Bonus für regelmäßige Vorsorge zur Verhütung größerer Zahnschäden belohnt Sie die Krankenkasse: Wenn Sie über 5 Jahre hinweg jährlich zur Vorsoge zum Zahnarzt gingen und dies im Bonusheft vermerkt wurde, erhöht sich der Festzuschuss der Krankenkassen um 20 %. Wird das Zahnbonusheft 10 Jahre oder länger regelmäßig geführt, erhalten Sie sogar einen um 30% erhöhten Festzuschuss zur Regelversorgung.
Zahnversiegelung, Fissurenversiegelung
im Rahmen der Prophylaxe bei Kindern und Jugendlichen (bis 18. J.):
Die präventive Zahnversiegelung bedeutet das Verschließen der Fissuren - d.h. der kleinen Grübchen - auf den Kauflächen der Zähne, die besonders kariesanfällig sind. In der Regel sind das die Backenzähne. Im Rahmen der → Individualprophylaxe (bis zum 18. Lebensjahr) wird die Versiegelung der bleibenden Molaren (der großen Backenzähne) von der Krankenkasse übernommen. Es kann jedoch auch sinnvoll sein, die kleinen Backenzähne (Prämolaren) zu versiegeln, da diese je nach Form auch zu Karies neigen. Gelegentlich kann es darüber hinaus sogar ratsam sein, auch Eck- oder Schneidezähne zu versiegeln, sofern diese ebenfalls tiefe Grübchen aufweisen.
Die Wirksamkeit dieser Prophylaxe-Maßnahme wurde in zahlreichen Studien weltweit wissenschaftlich belegt.
Die Versiegelung wird am gesunden Zahn ohne Beschleifen durchgeführt. Die äußerste Schmelzoberfläche des gereinigten Zahnes wird lediglich mit einem speziellen Säure-Gel vorbehandelt ("angeraut"), danach wird der Versiegelungskunstoff in das Grübchensystem des Zahnes eingebracht und anschließend mittels UV-Licht zur Aushärtung gebracht. Das Ergebnis ist eine Kaufläche ohne Nischen, in der sich Bakterien nicht mehr einnisten können.
Gerade die Kaufläche der ersten bleibenden Backenzähne stellt die gefährdetste Stelle für einen Kariesbefall bei Kindern dar. Durch eine Versiegelung kann hier auf völlig schmerzlose Weise vorgebeugt werden - ohne Bohren und Spritzen!
Da Versiegelungen auch beschädigt werden können, sollte die Versiegelung bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen stets mit überprüft werden. Bei Defekten kann eine Nachversiegelung sinnvoll sein.
Erweiterte Fissurenversiegelung
Unter der erweiterten Fissurenversiegelung versteht man die nachträgliche Versiegelung bei einer schon von Karies befallenen Kaufläche oder Zahnoberfläche. Hier wird zuerst die Karies zuerst minimalinvasiv entfernt, bzw. bei fortgeschrittenerer Karies eine Füllung eingebracht, bevor die Versiegelung zum Schutz vor weiterem Befall erfolgt.